Auf Wunsch erledige ich die Steuererklärung auch bei Ihnen zu Hause!
Beratung mit dem Ziel der Steueroptimierung, das heisst Beratung betreffend den Abzugsmöglichkeiten im Hinblick auf die nächste Steuerdeklaration.
Bei Bedarf / Wunsch Beratung bezüglich Steuerdomizile.
Erstellen der Steuererklärung mit dem Ziel der Steueroptimierung Wenn notwendig erstellen von Steuerausscheidungen.
Berechnung der Gemeindesteuer,
Kantonssteuer (Staatssteuer), Bundessteuer, Vermögenssteuer,
Verrechnungssteuer (Wertschriftenverzeichnis), Erbschaftssteuer,
Grundstückgewinnsteuer, Kirchensteuer, Steuerverrechnung und
Steuerguthaben.
Auf Wunsch Kontrolle der Steuerrechnung und Rechtsvertretung.
Nachfolgend einige Beispiele der Abzugsmöglichkeiten in der Steuererklärung:
Unter der Rubrik Berufsauslagen können mehr Steuerabzüge vorgenommen werden als man auf den ersten Blick meint.
Schuldzinsen für Privatkredite und Hypotheken können im vollem Umfang in der Steuererklärung abgezogen werden, jedoch keine Leasingraten.
In der Steuererklärung können Unterhalts- und Werterhaltende Investitionen- oder ein Pauschalabzug vorgenommen werden.
Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten können abgezogen werden.
Ebenso können in der Steuererklärung Unterhaltsbeiträge für Kinder bis zum Monat der Volljährigkeit in Abzug gebracht werden.
Ebenfalls in der Steuererklärung können auch Beiträge an politische Parteien abgezogen werden.
In der Steuererklärung können Beiträge an die 3. Säule und Einkaufsbeträge in die Pensionskasse (2. Säule) abgezogen werden. Bei einem geplanten höheren Einkaufsbetrag empfiehlt es sich, das im Zusammenhang mit der Steueroptimierung, gestaffelt über mehrere Jahre vorzunehmen!
Rückforderung Verrechnungssteuer. Pauschale Steueranrechnung und zusätzlicher Steuerrückbehalt für ausländische Zinsen und Dividenden.
Einkaufszahlungen in die Pensionskasse können zusätzlich zu den monatlichen Zahlungen in der Steuererklärung abgezogen werden.
Personenbezogene Versicherungsprämien können in der Steuererklärung abgezogen werden, nicht aber Prämien für Haftpflicht- und Sachversicherung. Eine Ausnahme besteht bei den Aufwendungen für Liegenschaften.
In der Steuererklärung können Selbstbehalte der Versicherungen bei Krankheit- und Unfall abgezogen werden. Ebenso bei Invalidität.
In der Steuererklärung können auch Zahnarztkosten abgezogen sofern sie nicht durch eine Versicherung bezahlt wurden.
Direkte Zahlungen an die AHV können in der Steuererklärung ebenfalls abgezogen werden.
Kosten für Wertschriftendepots können ebenfalls in der Steuererklärung abgezogen werden, Kosten für Bank- und Postcheckkonten jedoch nicht.
Lotteriegewinne sind unterliegen der Steuerpflicht. Auf der anderen Seite kann die Verrechnungssteuer mit der Steuererklärung zurückgefordert werden!
Behinderungsbedingte Kosten, sofern sie nicht von der Kranken-, Unfall- oder IV-Versicherungen bezahlt wurden, können mit Belegen ebenfalls in der Steuererklärung abgezogen werden.
Gemeinnützige Zuwendungen an offizielle Einrichtungen können bis max. 20% des Nettoeinkommens in der Steuererklärung abgezogen werden.
Abzüge für Fremdbetreute Kinder können in der Steuererklärung bis zu einem max. Betrag abgezogen werden.
In der Steuererklärung können Einkommen im Ausland und in anderen Kantonen abgezogen werden. Dies gilt auch für Vermögen im Ausland.
Wenn man in der Steuererklärung Abzüge für Lebensversicherungen vornimmt, müssen andererseits die Steuerwerte der Versicherungen im Vermögen deklariert werden.
Einige Stichworte zur Steuererklärung und siehe auch folgende Seite "Steuerunterlagen": Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit, Einkünfte aus Liegenschaften (Liegenschaften-Verzeichnis), Berufsauslagen, Geschäftsauslagen, Schuldzinsen, Schuldkapital, Unterhaltsbeiträge, Bewegliches Vermögen, Kapitalleistungen usw.
Für die künftigen Steuererklärungen sind die maximalen Ausnutzungsmöglichkeiten bei der beruflichen Vorsorge, der 3. Säule und der Investitionsplanung im Bereich von Wohneigentum und Liegenschaften für die Reduktion der Steuerlast sehr interessant.
Steuererklärung beim Tod eines
Ehepartner: Per Todestag muss ein Inventar
erstellt werden (Inventarbogen vom Steueramt). Bank- und Postcheckkonten müssen
durch die Bank per Todestagg abgeschlossen werden. Im Todesjahr müssen 2
Steuererklärungen erstellt werden, eine mit Einkommen, Abzügen- und Vermögen bis inkl.
Todestag, die 2. Steuererklärung ab Todestag bis 31. Dezember. Damit kommen im Todesjahr der Verheiratetentarif- und der Steuertarif für Alleinstehende zum tragen.
Quellensteuerpflichtige
Personen, welche der Quellensteuer für ausländische
Arbeitnehmer unterliegen, werden nachträglich für ihr gesamtes
Einkommen und Vermögen im ordentlichen Verfahren besteuert, wenn
ihre dem Steuerabzug an der Quelle unterworfenen Bruttoeinkünfte
in einem Kalenderjahr mehr als CHF 120.000.-- betragen. Dauert
die Steuerpflicht im Kanton kein volles Kalenderjahr, gilt für die
Beruteilung, ob der Schwellenwert von CHF 120.000.-- erreicht worden
ist, das auf zwölf Monate umgerechnete quellensteuerpflichtige
Bruttosalär. Bei gemeinsam steuerpflichtigen Ehegatten ist
eine nachträgliche Veranlagung durchzuführen, wenn die
Bruttoeinkünfte eines der beiden Ehegatten den genannten
Schwellenwert übersteigen. In den Folgejahren wird bis zum Ende der
Quellensteuerpflicht eine nachträgliche Veranlagung auch dann
durchgeführt, wenn der Schwellenwert von CHF 120.000.--
vorübergehend oder dauernd wieder unterschritten wird. Ein
spezieller Steuertarif kann, entsprechend begründet, beantragt
werden wenn der Lebensmittelpunkt weiterhin im Ausland ist (Familie
im Ausland)! Damit werden die Kosten für den zweiten Wohnsitz
und die wöchentliche Reise zur Familie berücksichtigt.
2. Steuererklärung für Firmen und Gesellschaften (Juristische Person)
Auf Wunsch Prüfungen der Buchhaltungen/Abschlüsse und Steuerdomizile, Finanzberatung.
Beratungen bezüglich Steueroptimierung/Steuerplanung und Steuersitz.
Erstellung der Steuererklärung inkl. der Beilagen.
Erstellung der Steuerausscheidungen.
Berechnung der Gewinnsteuer und der Kapitalsteuer.